
Die Teller, so unterschiedlich sie auch sein mögen, haben doch eine Eigenschaft, die ihnen zweifelsohne eine besonders für faule Betriebsamkeit geeignete Eigenschaft zuweisen. Kaum von den Mühen des Kochens befleckt — schon ist Bedarf für eine Läuterung vorhanden, die mitunter warten und mithin trotz erkannter Notwendigkeit nicht immer den zeitigen Erfolg zu verzeichnen weiß.
So langsam war der Umstand auch tief vom Verdrängten und geschickt getarnten Ecken ins allgemein Sichtbare gesickert und nun muss da wohl mal Abhilfe geschaffen werden.
Hilfe ganz anderer Art wird übrigens zur Zeit Silke geleistet, die sich etwas unflätig zumindest aus der Sicht des Objekts der Begierde verhalten hat, als sie für den Kauf einer CD Geldrückforderungen bei einem großen Versandhandel stellte. Das Unterstützerteam hat auch sogleich beschlossen, die Aktion „Saalschutz geben Silke ihr Geld zurück“ ins Leben zu rufen. Spenden können dort gerne abgegeben werden. Auch wir haben uns mit einem Gutschein mit einem unglaublich gutem Beitrag beteiligt, denn Kleckern statt Klotzen ist der Marketingtrend zum Ziele.

Hochstapelei im Anfangsstadium
Ganz dazu im gegenteiligen Sinne wird zur Zeit eifrig für eine sogenannte „Sammelbeschwerde“ getrommelt, diese Eselsohren — wie sie in zahlreichen Blogs vorhanden sind — speisen sich aus vielerlei Zutaten. Einst mit Schäuble versehen ein unschöner Anblick und warnender Hinweis (mitunter mit unreflektierter Stasi 2.0 Unterschrift — als wenn die bundesdeutschen Geheimdienste nicht schon länger als ihre kleine Schwester ihr Spitzelwesen perfektioniert hätten) und neuerdings mit der Werbung für ebendiesen rechtlich zu verabsolvierenden Schritt.
Die Vorratsdatenspeicherung, gegen die im September mit einer großen Demo protestiert wurde, ist inzwischen in aller Munde. Damals ging die Polizei gewaltsam gegen linke KritikerInnen vor und der initiierende Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich schon bei der Durchführung der Demonstration reichlich unerfahren und überfordert zeigte und schlechten Stil durch einige seine Vertreter präsentierte, die die Demo unbedingt zum Ziel führen wollten, als ein großer Teil an ihrem Recht auf Demonstrationsfreiheit gehindert wurde.
Hintergrund war dann auch wohl eher, dass Kritik, die über die „Freiheit statt Angst“-Rhetorik (die Ähnlichkeit der Kalten-Kriegs-Parole der CDU und neuerdings der FDP „Freiheit statt Sozialismus“ kommt da nicht von ungefähr) endlich mal mit inhaltlicher Stellungnahme hinausging, unerwünscht war. Die Proteste sollten schließlich schön nach vorgeplanten Strukturen ablaufen und Friede-Freude-Eierkuchen-Romantik in seriösen Anzügen und Pullundern verbreiten helfen.
Dass sich damit allerdings für kommende Aktionen die Massen nicht auf die Straßen treiben lassen, durfte bei den Veranstaltungen zum Tag der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag gesehen werden, als die Beteiligung mehr als mau war.
Also irgendwie anders in die Medien kommen und so was wie eine Online-Petition pardon Sammel-Verfassungsbeschwerde starten für die kräftig die Werbetrommel gerührt werden konnte.

Zu viel anzusammeln ist auch keine Lösung
Dumm eigentlich nur, dass es eine solche rechtliche Vorgehensweise gar nicht gibt. Nicht schlimm denkt sich der Arbeitskreis offensichtlich, die Leute glauben schließlich alles: in einem 5-Minuten-Check wird auch da erklärungstechnisch mehr schlecht als recht für Abhilfe gesorgt: Alle sollen mal schnell eben einen Rechtsanwalt eine Vollmacht zusenden, zuvor ein paar digitale Kreuzchen machen und schon beteiligen sie sich an einer Verfassungsbeschwerde.
Beteiligen ist dabei allerdings das falsche Wort. Es wird nämlich mit der Zusendung der Vollmacht dem Anwalt ein Mandat ausgesprochen jeweils eine eigene Verfassungsbeschwerde einzulegen und ein Vertrag geschlossen. Ein Umstand über den bewußt klausuliert nicht deutlich hingewiesen wird, um die Zielgruppe der „wenn ich das unterzeichne, dann tue ich was gutes, wenn ich mich sonst schon nicht engagiere“ die Einsendung nicht allzu schwer zu machen. Verfassungsbeschwerde einlegen als Volkssport, das BVerfG wird es schon richten, wenn was falsch ist… Jedem Staatsbürgerkundelehrer werden dabei die Augen feucht.
Dieser Apell an den Götzen Verfassungsgericht vermag aber vor allem eines: Nichts zu bewirken (außer Illusionen).
Die, die unterzeichnet haben, lehnen sich im Glauben was Gutes getan zu haben zurück und das wars. Dabei ist es vollkommen egal, ob sechs Leute oder sechstausend Verfassungsbeschwerde einlegen — es interessiert das Gericht schlichtweg nicht. Auch wenn es einfältigerweise Personen gibt, die genau dies annehmen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kann sich darauf stützen, dass die Masse schon alles frisst, was ihr vorgesetzt wird. Ob es nun stimmt oder nicht.
Eine Hürde war noch zu nehmen. Das Engagement hat bekanntlich seine Grenzen, wenn es um das liebe Geld geht. Zwar wird da vorgesorgt, indem behauptet wird, dass für eine Verfassungsbeschwerde kein Geld zu zahlen sei. Dabei genügt schon der kurze Blick ins Gesetz, um das Gegenteil feststellen zu können. Die anwaltlichen Gebühren werden ausgehend von einem Gegenstandswert von mindestens 4000 € berechnet (§ 37 II 2 RVG) und gemäß dem Standesrecht dürfen Anwälte nicht auf die Geltendmachung ihrer Honorarforderung verzichten (§ 49b I BRAO).

Vollmachtserteilung — wacklige Angelegenheit
Der Anwalt klärt darüber mitnichten auf, was eigentlich sein Aufgabe wäre, sondern empfiehlt stattdessen, in den Spielfilm „Das Leben der Anderen“ zu gehen als Motivationshilfe. Süffisant eigentlich nur in diesem Zusammenhang, dass ausgerechnet bei diesem Film die Rechtslage wegen allzu frei erfundener Fakten die Rücknahme aus dem Verkauf und Verleih bewirkte. Damit seine geworbenen zigtausend Mandanten ihn dann auch in Ruhe lassen, verbittet er sich eine persönliche Kontaktaufnahme, was allerdings auch schon wieder verständlich ist, die könnten ihn ja tatsächlich was fragen, womöglich müsste er sich dann auch noch um die kümmern.
Keine Aufklärung auch über die Risiken, die mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden sind. Wenn es nämlich ganz arg kommt, weil das Verhalten des Anwaltes, der sich neben den Einnahmen wohl einigen Bekanntsheitsgrad davon erhofft, mit seinen massenhaften Abgreifen von Leuten im Internet (nennt sich das eigentlich Mandanten-Phishing?) durch vorgefertigte Texte auch als Mißbrauch vom Gericht mit einer Art Strafe belegt werden könnte. Die hätten dann die BeschwerdeführerInnen zu tragen; zum Troste — sie bräuchten dann allerdings wirklich keine Anwaltsgebühren zahlen…
Ist es nicht normal, dass an manchen Tagen man/frau einfach die Zeit wegläuft und dann eben just all die Dinge nicht klappen oder vorhanden sind, die sonst immer präsent und geradezu blindlings mit 10 linken Daumen funktionieren?
Ist das Euer Abwasch?!!!!!! Hoffentlich habt Ihr ne Spülmaschine!
Quitten Event wäre gut, jetzt wo ich eine sichere Quelle habe!!!
Sag mal Mäuschen, wenn Du meinst mich ohne mich überhaupt näher zu kennen als «einfältig» zu bezeichnen, darf ich dann in Deine Richtung mal eine Therapie-Empfehlung bloggen?
Nochmal zum Mitschreiben, es ist jedem in Deutschland klar, dass eine Verfassungsbeschwerde auch von einer einzigen Person angestrengt werden kann – hier geht es in der Masse einzig und alleine um die mediale Wirkung.
Wie verbockt bist Du eigentlich?
Und ließ mal bei Gelegenheit ein gutes Buch über Usability im Web.
@rike
Tatsächlich eine akkurate Beschreibung unserer Daseinsform
@bolli
Leider keine Spülmaschine, keine Abwaschsklaven und keine Wegvisualisierungsfähigkeiten. Dafür jetzt Lust auf Quitten.
@crazzy
Offensichtlich ist die Materie für die so eifrig Werbung auf deinem Blog gemacht wird immer noch nicht durchdrungen. Nochmal zum Mitschreiben — es gibt keine Verfassungsbeschwerde, die von mehreren Personen eingereicht werden kann und die mediale Wirkung interessiert das BVerfG für die inhaltliche Bewertung von Beschwerden herzlich wenig.
Im Übrigen steht da nun wirklich nichts von „einfältig“ bezüglich deiner Person, aber damit Du es auch verstehst, was mit „einfältigerweise“ gemeint ist, einem unter konkreter Bezugnahme entstandenen Wortspiel bezüglich einer Handlungsweise — nochmal: wer sich auf das verlässt, was angepriesen wird und dafür nur diesen Weg favorisiert und dann auch noch nur eine Beschwerde sieht…
…den Unterschied zwischen einfältig und einfältigerweise können Dir aber auch sicher die kompetenten LeserInnen deines Blogs erklären, die kennen sich da nämlich aus